Die allgemeine Anleinpflicht gilt in ganz Hamburg ab dem 1. Januar 2007. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie Ihren Hund grundsätzlich außerhalb Ihrer eigenen Wohnung bzw. Ihres eigenen, eingezäunten Grundstückes und außerhalb der Hundeauslaufflächen an der Leine führen - es sei denn, Sie haben für den Hund eine Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht erhalten. Die Befreiung gilt nicht in Schleswig-Holstein.
Dieser Hundepass soll es Beamten der Ordnungsbehörden leichter machen die Identität gegenüber nicht geprüften Hundehaltern zu erkennen! Die Sachkunde für das Halten eines gefährlichen Hundes oder die Ausbildung können Sie bei mir machen.